Zuständig für den Antrag auf Durchführung der Verhaltensprüfung ist die Ortspolizeibehörde.
Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen.
Zuständig für die Durchführung von Verhaltensprüfungen für Kampfhunde ist die Kreispolizeibehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Kreispolizeibehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.