je nach Gemeinde unterschiedlich
Melden Sie Ihren Hund frühzeitig vor Erreichen eines Alter von sechs Monaten zur Verhaltensprüfung an, damit die Verhaltensprüfung rechtzeitig durchgeführt werden kann oder Sie im Falle des Nichtbestehens der Prüfung eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes beantragen können.