- Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet werden.
 - Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.
 - Maximal 5 Heimtiere pro Person.
 - Mindestalter von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU und aus gelisteten Drittländern liegt bei 15 Wochen. 
Bei Einreise aus nicht gelisteten Drittländern kommen folgende Zeiten dazu für- die Tollwut-Impftiterbestimmung und
 - die Karenzzeit.
 
 - Einreise bei Flugreisen über 
- Grenzkontrollstellen oder
 - gelistete Eingangskontrollstellen (in Baden-Württemberg nur der Flughafen Stuttgart als gelistete Eingangskontrollstelle).
 
 
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