- beidseitige Kopie des Personalausweises
- Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester
- Zeugnis über die bestandene Vor- bzw. Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs oder
- wenn es keine Vor- bzw. Zwischenprüfung gibt: schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass
- in Ihrem Studiengang keine Vor- bzw. Zwischenprüfung vorgesehen ist und
- Sie bei einem Bachelor-Studiengang die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs und bei sonstigen grundständigen Studiengängen die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben (bei Credit-Pointsystem reicht in der Regel der Nachweis über 60 erbrachte Credit-Points aus)
- Nachweis bei einem postgradualen System über ein bereits abgeschlossenes Studium
- Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck nach bei Überschreiten des zwölften Hochschulsemesters
- bei Auslandsaufenthalten:
- Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen mit dem Inlandsstudium in inhaltlichem Zusammenhang stehen
- bei Praktikum:
- Nachweis, wie das Praktikum mit dem Studium zusammenhängt (im Falle eines Auslandspraktikums mit deutscher Übersetzung)
bei Schülern zusätzlich:
- eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
- falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.