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Inhalt
  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester
  • Zeugnis über die bestandene Vor- bzw. Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs oder
  • wenn es keine Vor- bzw. Zwischenprüfung gibt: schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass
    • in Ihrem Studiengang keine Vor- bzw. Zwischenprüfung vorgesehen ist und
    • Sie bei einem Bachelor-Studiengang die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs und bei sonstigen grundständigen Studiengängen die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben (bei Credit-Pointsystem reicht in der Regel der Nachweis über 60 erbrachte Credit-Points aus)
  • Nachweis bei einem postgradualen System über ein bereits abgeschlossenes Studium
  • Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck nach bei Überschreiten des zwölften Hochschulsemesters
  • bei Auslandsaufenthalten:
  • Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen mit dem Inlandsstudium in inhaltlichem Zusammenhang stehen
  • bei Praktikum:
    • Nachweis, wie das Praktikum mit dem Studium zusammenhängt (im Falle eines Auslandspraktikums mit deutscher Übersetzung)

bei Schülern zusätzlich:

  • eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
  • falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.