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  • Sie sind Unternehmer,
  • beschäftigen andere Personen in Vollzeit oder Teilzeit und
  • die Versteuerung des Arbeitslohns unterliegt nicht einer pauschalen Besteuerung (zum Beispiel Minijob 2026 von maximal 603,00 EUR (2025: 556,00 EUR Arbeitslohn im Monat).