Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Es genügt ein einfaches Anschreiben.
Die Stiftungsbehörde berät Sie bei der Abfassung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung.
Mit einem kurzen Anschreiben erhalten Sie von der Stiftungsbehörde die mit dem Anerkennungsvermerk versehene Satzung zurück.
Mit der Anerkennung wird die Stiftung rechtsfähig und kann danach selbstständig am Rechtsverkehr teilnehmen.