Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
  • Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person beziehungsweise wenn der Wille nicht bekannt ist, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart; das heißt die verstorbene Person beziehungsweise die Angehörigen müssen zunächst eine Feuerbestattung wünschen.
  • Für die Feuerbestattung bedarf es einer Erlaubnis der zuständigen Behörde (Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung des Einäscherungsortes). Diese ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen (grundsätzlich schriftlich, soweit bereits möglich auch online). Die zuständige Behörde entscheidet sodann über Ihren Antrag; Sie erhalten einen Bescheid.
    Hinweis: Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, ist die Todesart ungeklärt oder handelt es sich um unbekannte Verstorbene, erhalten Sie die Erlaubnis durch die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes erst dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat.