- Für die Erklärung der von Ihnen selbst berechneten Ausgleichsabgabe (Selbstveranlagung) ist die für Ihren Betriebssitz zuständige Agentur für Arbeit Meldestelle.
- Die Zahlung der Ausgleichsabgabe müssen Sie an das Inklusions- und Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend uns Soziales Baden-Württemberg (KVJS) entrichten. Dazu ist zwingend notwendig, dass Sie das Buchungszeichen im Verwendungszweck angeben.
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