- § 58 Hochschulzugang
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- § 10 Prüfungen und Befähigungsnachweise
EU-Richtlinien und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise