Die Ausgleichsabgabe müssen Sie ohne Aufforderung spätestens bis zum 31. März für das vorangegangene Jahr anzeigen und diese bis zu diesem Zeitpunkt an das Inklusions- und Integrationsamt zahlen (spätester Zahlungseingang: 31. März). Wenn Sie später bezahlen, fallen Säumniszuschläge an.
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