Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in ganz Baden-Württemberg zuständig für:
- Abnahme von Spätaussiedlern vom Bund (BVA),
- Zuteilung und
- Verteilung der Spätaussiedler auf die Stadt- und Landkreise
Die Stadt- und Landkreise bringen nach der Verteilung die Spätaussiedler vorläufig unter, wenn dies erforderlich ist.