Sie müssen die Ausgleichsabgabe selbst berechnen und bei der zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit) anzeigen. Die Berechnung der Ausgleichsabgabe erfolgt entweder mit Hilfe von Formularen, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten oder über ein elektronisches Anzeigeverfahren. Dafür steht Ihnen die kostenfreie Software IW-ELAN zur Verfügung.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- die Zahl der Arbeitsplätze (gesondert für jeden Betrieb und jede Dienststelle)
- die Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten
- schwerbehinderte Menschen,
- Personen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind sowie
- sonstige anrechnungsfähige Personen
- Mehrfachanrechnungen (Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen schwerbehinderten Arbeitnehmer beziehungsweise eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin auf zwei oder drei Pflichtarbeitsplätze anrechnen)
- der Gesamtbetrag der geschuldeten Ausgleichsabgabe
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Ihre Angaben an das für Sie zuständige Inklusions- und Integrationsamt weiter.