Sie müssen die Versammlung 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe anmelden.
Verwechseln Sie das nicht mit dem Versammlungsbeginn.
Die öffentliche Bekanntgabe kann zum Beispiel durch Plakate, Handzettel, Zeitungsanzeigen und Postwurfsendungen erfolgen.
Bei so genannten Eilversammlungen gilt je nach Einzelfall eine verkürzte Frist.
Sobald der Entschluss für eine Eilversammlung feststeht, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Spontanversammlungen müssen Sie nicht vorher anmelden.