die für den Sprengort zuständige Kommunalbehörde als Gewerbeaufsichtsbehörde
Zuständige Kommunalbehörde ist
- wenn der Sprengort in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn der Sprengort in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- für Betriebsgelände, die der Bergaufsicht unterliegen, das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg.