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die für den Sprengort zuständige Kommunalbehörde als Gewerbeaufsichtsbehörde

Zuständige Kommunalbehörde ist

  • wenn der Sprengort in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn der Sprengort in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • für Betriebsgelände, die der Bergaufsicht unterliegen, das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg.