- Mindestalter: 18 Jahre
- wenn das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll:
ein schriftliches Einverständnis der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückeigentümers - ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
Begründete Anlässe können beispielsweise sein:- eine Hochzeit,
- ein runder Geburtstag
- ein Firmenjubiläum
- Das Abbrennen darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen stattfinden.
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