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Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Produkt, Produktbereich oder Anforderungsbereich, für den eine Anerkennung beantragt wird
  • Angabe, auf welche Funktion sich die Anerkennung beziehen soll (Prüfstelle, Überwachungsstelle oder Zertifizierungsstelle)
  • Angaben zur Person und Qualifikation
    • der Leitung,
    • deren Stellvertretung,
    • zum leitenden Personal und dessen Berufserfahrung sowie
    • zum Anteil der Tätigkeit für die PÜZ-Stelle
  • Angaben über wirtschaftliche und/oder rechtliche Verbindungen der Stelle, der Leitung und der Beschäftigten zu einzelnen Herstellern
  • Angaben zu den Räumlichkeiten und zur technischen Ausstattung
  • bei natürlichen Personen: Angabe des Geburtsdatums
  • bei juristischen Personen, Stellen oder Überwachungsgemeinschaften: Angabe des Geburtsdatums der Leitung und Stellvertretung

Hinweis: Die zuständige Stelle kann auch Gutachten über die Erfüllung einzelner Anerkennungsvoraussetzungen einholen.

Pflichten der anerkannten PÜZ-Stellen

Mit der Anerkennung als PÜZ-Stelle sind bestimmte Pflichten (z.B. Vertraulichkeit auf allen Organisationsebenen, Führen von Aufzeichnungen) verbunden. Diese können Sie in § 4 und § 5 der Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht nachlesen.