Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Er muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Produkt, Produktbereich oder Anforderungsbereich, für den eine Anerkennung beantragt wird
- Angabe, auf welche Funktion sich die Anerkennung beziehen soll (Prüfstelle, Überwachungsstelle oder Zertifizierungsstelle)
- Angaben zur Person und Qualifikation
- der Leitung,
- deren Stellvertretung,
- zum leitenden Personal und dessen Berufserfahrung sowie
- zum Anteil der Tätigkeit für die PÜZ-Stelle
- Angaben über wirtschaftliche und/oder rechtliche Verbindungen der Stelle, der Leitung und der Beschäftigten zu einzelnen Herstellern
- Angaben zu den Räumlichkeiten und zur technischen Ausstattung
- bei natürlichen Personen: Angabe des Geburtsdatums
- bei juristischen Personen, Stellen oder Überwachungsgemeinschaften: Angabe des Geburtsdatums der Leitung und Stellvertretung
Hinweis: Die zuständige Stelle kann auch Gutachten über die Erfüllung einzelner Anerkennungsvoraussetzungen einholen.
Pflichten der anerkannten PÜZ-Stellen
Mit der Anerkennung als PÜZ-Stelle sind bestimmte Pflichten (z.B. Vertraulichkeit auf allen Organisationsebenen, Führen von Aufzeichnungen) verbunden. Diese können Sie in § 4 und § 5 der Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht nachlesen.