Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat.
Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beantragen. Die Bauartzulassung ist auf ein Jahr befristet.