Als Veranstalter können Sie den Wochenmarkt auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung zu Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten".
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