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Ohne dass Sie das beantragen müssen, veranlasst in folgenden Fällen die Einzugsstelle ein Verfahren zur Entscheidung über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):

  • Der Arbeitgeber erstellt Anmeldungen für
    • den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
    • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid.