Ohne dass Sie das beantragen müssen, veranlasst in folgenden Fällen die Einzugsstelle ein Verfahren zur Entscheidung über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):
- Der Arbeitgeber erstellt Anmeldungen für
- den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
- geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid.