- eine ausreichende Anzahl fachlich qualifizierter Leitungs- und Lehrkräfte.
- Räumlichkeiten mit ausreichender Größe sowie deren Ausstattung
- den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, muss folgendes nachgewiesen werden:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- die Kooperation
- Die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung sind zu beachten.
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