Sprungziele
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Inhalt
  • eine ausreichende Anzahl fachlich qualifizierter Leitungs- und Lehrkräfte.
  • Räumlichkeiten mit ausreichender Größe sowie deren Ausstattung
  • den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln.
  • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, muss folgendes nachgewiesen werden:
    • die Kooperation
      • mit einem geeigneten Krankenhaus,
      • einem ambulanten Pflegedienst oder
      • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
    • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
  • Die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung sind zu beachten.