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Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:

- Pflegefachfrau/Pflegefachmann

- Krankenpflege

- Kinderkrankenpflege

- Altenpflege

- Heilerziehungspflege

- Entbindungspflege

Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.

Die Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann darf sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung

  • durchführen,
  • Prüfungen abhalten und
  • Zeugnisse ausstellen.