Voraussetzungen für die Eignungsbestätigung sind:
- Sie verfügen
- über umfangreiche messtechnische Anlagen und Ausstattungen zur Prüfung von Heizsystemen sowie
- über entsprechend fachkundiges Personal.
- Die messtechnischen Einrichtungen müssen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erfüllen.
Diese sind Mindestanforderungen für die Prüfung von Heizkostenverteilern. Erkundigen Sie sich bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach den genauen technischen Anforderungen.