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Voraussetzungen für die Eignungsbestätigung sind:

  • Sie verfügen
    • über umfangreiche messtechnische Anlagen und Ausstattungen zur Prüfung von Heizsystemen sowie
    • über entsprechend fachkundiges Personal.
  • Die messtechnischen Einrichtungen müssen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erfüllen.
    Diese sind Mindestanforderungen für die Prüfung von Heizkostenverteilern. Erkundigen Sie sich bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach den genauen technischen Anforderungen.