- wenn ein anderes Regierungspräsidium die Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern ausgestellt hat: Erlaubnis in beglaubigter Kopie
- Unterlagen zu Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten sowie zu den Entsorgungsmaßnahmen (zum Beispiel Organisationsplan, Hygienekonzept, Entsorgungskonzept)
- Unterlagen zur Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen (zum Beispiel Stockwerksplan, Raumplan)
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