Widerruf und Rücknahme der staatlichen Anerkennung
Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn
- die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht länger gegeben sind und
- Sie diesen Mangel trotz Aufforderung nicht fristgemäß beseitigen.
Erlöschen der staatlichen Anerkennung
Die staatliche Anerkennung erlischt, wenn die Hochschule den Studienbetrieb
- nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides aufnimmt,
- ohne Zustimmung des Wissenschaftsministeriums länger als ein Jahr nicht betreibt oder
- ihn endgültig einstellt.