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Widerruf und Rücknahme der staatlichen Anerkennung

Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn

  • die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht länger gegeben sind und
  • Sie diesen Mangel trotz Aufforderung nicht fristgemäß beseitigen.

Erlöschen der staatlichen Anerkennung

Die staatliche Anerkennung erlischt, wenn die Hochschule den Studienbetrieb

  • nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides aufnimmt,
  • ohne Zustimmung des Wissenschaftsministeriums länger als ein Jahr nicht betreibt oder
  • ihn endgültig einstellt.