- staatliche Anerkennung: EUR 2.500 - 110.000 (die Obergrenze der Rahmengebühr bemisst sich nach der Verwaltungsgebühr zzgl. des maximalen Entgelts, welches der Wissenschaftsrat erhebt)
- Genehmigung von Änderungen: ca. EUR 500,00 pro Studiengang je nach Aufwand.
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