Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
 - Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
 - Verkehrsdienstleistungen
 - Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
 - Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
 - private Sicherheitsdienste und
 - Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
 
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.