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ab dem Schuljahr 2022/2023

  • Antrag:
    • bis spätestens 30. November des Bewilligungszeitraums
    • in Fällen, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist: bis 1. März des Bewilligungszeitraums
  • Verwendungsnachweis:
    • bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Abschluss der Maßnahme folgt

Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr. Das Schuljahr 2022/2023 dauert vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023.