ab dem Schuljahr 2022/2023
- Antrag:
- bis spätestens 30. November des Bewilligungszeitraums
- in Fällen, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist: bis 1. März des Bewilligungszeitraums
- Verwendungsnachweis:
- bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Abschluss der Maßnahme folgt
Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr. Das Schuljahr 2022/2023 dauert vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023.