- Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
- Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
- Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
- Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden.
- Bei Verlässlicher Grundschule: Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden. Die Betreuungszeit endet spätestens ums 14:00 Uhr. Bei flexibler Nachmittagsbetreuung: Die Zuwendungen werden nur für die am Nachmittag geleistete Betreuungszeit an Schultagen gewährt. Der Nachmittag beginnt frühestens um 12:00 Uhr und die Betreuungszeit endet spätestens um 17:30 Uhr.
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