- Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
- An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
- Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich.