Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Sie können den Antrag stellen:

  • Persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (Bürgerbüro) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Schriftlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Nennung Ihrer Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es wird empfohlen, sich - auch wegen der Gebührenbegleichung - vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen.
  • Über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz. Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
    • Ihren Personalausweis, Ihre eID-Karte oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • die kostenlose "AusweisApp" des Bundes zum Auslesen des Ausweises,
    • ein geeignetes Smartphone oder einen Computer und ein Kartenlesegerät,
    • Ihre sechsstellige Ausweis-PIN,
    • eventuell hochzuladende Dokumente nebst digitalem Erfassungsgerät,
    • in bestimmten Fällen einen Drucker und
    • eine Kreditkarte zur Begleichung der Gebühr.

Personen, die im Ausland wohnen, können das Führungzeugnis schriftlich oder über das Onlineportal unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, zum Beispiel die Eltern für ihr minderjähriges Kind, unter Nachweis ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen.

Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.
Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten.
Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält.
Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter.
Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.