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Gebühren ab 1. Januar 2024:

  • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 EUR ) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: 102,00 EUR / 124,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren: 69,50 EUR/ 91,50 EUR
  • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 EUR):
    • Personen ab 24 Jahren: 92,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR
  • Reisepass mit 32 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: 140,00 EUR
    • unter 24 Jahre: 75,00 EUR
  • Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
  • Die Gebühr für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR

Hinweise:

  • Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 EUR Zuschlag bezahlen.
  • Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag erheben.