Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
- allgemeine Begründungen
- häufige Auslandsreisen alleine
- dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.