Empfehlung: einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit
Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren:
- innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat