- Zahlung der Anmeldegebühr und eventuell Klassengebühren: innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung
 - Zahlung der Gebühr für beschleunigte Prüfung: innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags
 - Widerspruch gegen Eintragung: innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung
 - Zahlung der Verlängerungsgebühr: mit Beginn des 11. Schutzjahrs
 
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