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Inhalt
  • Anmeldegebühr:
    • bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Ansprüche):EUR 60,00
    • bei Anmeldung in elektronischer Form (inklusive 10 Ansprüche): EUR 40,00
      Bei mehr als 10 Ansprüchen erhöhen sich die Gebühren entsprechend.
  • eventuell Rechercheantragsgebühr: EUR 250,00
  • Prüfungsantragsgebühr:
    • wenn ein Rechercheantrag gestellt wurde: EUR 150,00
    • wenn kein Rechercheantrag gestellt wurde: EUR 350,00
  • Jahresgebühren:
    • ab dem dritten Jahr 70 Euro, weiter ansteigend bis auf 1.940 Euro für das 20. Jahr
      Jahresgebühren fallen vom 3. bis 20. Patentjahr regelmäßig in steigender Höhe an. Sie müssen auch für noch nicht erteilte oder im Prüfungsverfahren befindliche Patentanmeldungen gezahlt werden. Wird eine Jahresgebühr nicht entrichtet, erlischt Ihr Patent beziehungsweise gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Hinweis: Wenn Sie sich als Patentinhaber bereit erklären, jedem die Benutzung Ihrer Erfindung gegen eine gewisse Gebühr zu gestatten (Lizenzbereitschaftserklärung), halbieren sich die zu entrichtenden Jahresgebühren.

Tipp: Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents in begründeten Fällen Verfahrenskostenhilfe beantragen.