Die Anmeldegebühr müssen Sie unaufgefordert innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bezahlen. Ansonsten gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen. Die Gebühr für einen eventuellen Rechercheantrag müssen Sie ebenfalls binnen drei Monaten entrichten.
Unabhängig vom Verfahrensstand wird die Patentanmeldung spätestens 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht (Offenlegungsschrift). Ab diesem Zeitpunkt kann jeder Einsicht in seine Akten nehmen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen, wenn die Erfindung widerrechtlich benutzt wird.
Die maximale Schutzdauer des Patents beträgt 20 Jahre. Ab dem dritten Jahr müssen Sie für die Aufrechterhaltung des Schutzes Jahresgebühren zahlen.