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  • Sie können bei besonders schweren Straftaten die Beiordnung einer Opferanwältin oder eines Opferanwalts oder einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines -begleiters auf Staatskosten beantragen.
  • Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, sind die Voraussetzungen für diese Beiordnung weniger streng.
  • Wenn Sie bedürftig sind, können Sie für die Bevollmächtigung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten.