Es entstehen Ihnen Kosten für:
- Luftbildauswertung
- Beratung
- Suche und Bergung der Kampfmittel
Die Höhe der Kosten finden Sie in:
- "Kostensätze für Leistungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg ab dem 01.10.2025"
Für Sie kostenfrei sind:
- Entschärfung von Kampfmitteln
- Beförderung geborgener Kampfmittel
- Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials
Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.