Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Den Antrag können folgende Personen stellen:
- die Vertragsparteien
- die Person, zu deren Gunsten der Vertrag geschlossen wurde
- der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat oder die Notarin.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag. Sie kann eine Genehmigung auch mit Auflagen oder unter bestimmten Bedingungen erteilen.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht.