- für die Vermessung: Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. Die Höhe der Gebühr ist abhängig
- von der Zahl der zu bildenden Flurstücke,
- von der Zahl der Grenzpunkte und
- vom Bodenrichtwert.
- für Eintragungen in das Grundbuch: Gebühren, abhängig vom jeweiligen Geschäftswert.
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