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Inhalt
  • für die Vermessung: Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. Die Höhe der Gebühr ist abhängig
    • von der Zahl der zu bildenden Flurstücke,
    • von der Zahl der Grenzpunkte und
    • vom Bodenrichtwert.
  • für Eintragungen in das Grundbuch: Gebühren, abhängig vom jeweiligen Geschäftswert.