- für die Führung des Handelsregisters: das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns oder der Sitz der Gesellschaft befindet
- für die Anmeldung zum elektronischen Datenabrufverfahren über das gemeinsame Registerportal der Länder: www.handelsregister.de
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Wählen Sie in der Ortswahl den Ort, in der sich die Niederlassung des Kaufmanns oder der Sitz der Gesellschaft befindet.