Handwerkskammern können Staatsangehörigen folgender Staaten eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilen:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- der Schweiz