- § 9 Einsichtnahme in das Handelsregister
Handelsregisterverordnung (HRV):
- § 30a Ausdrucke
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG):
- Nummer 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2
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