Voraussetzungen für die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes sind:
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung muss der verlangten Qualität entsprechen. Diese ist im PflegeVG und in den rahmenvertraglichen Vereinbarungen festgelegt.
- Ihr Pflegedienst muss wirtschaftlich arbeiten.
- Ihr Pflegedienst muss unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson stehen, für die folgende Voraussetzungen gelten:
- Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung als Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin, Altenpfleger, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, soweit die Leistungen des Pflegedienstes für pflegebedürftige behinderte Menschen erbracht werden.
- innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre hauptberufliche Ausübung eines der vorgenannten Berufe.
- Erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden. Bei Neuzulassung ist grundsätzlich die Weiterbildungsmaßnahme nachzuweisen.
- Sie müssen sicherstellen, dass die verantwortliche Pflegefachperson bei Ausfall (zum Beispiel Krankheit oder Urlaub) durch eine entsprechende Pflegefachperson vertreten wird. Neben Pflegefachpersonen kann Ihr Pflegedienst weitere geeignete Mitarbeitende beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
- Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter
- staatlich anerkannte Familienpflegerinnen und Familienpfleger
- Haus- und Familienpflegehelferinnen und Haus- und Familienpflegehelfer
- Der Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen bestimmt weitere Anforderungen für die Organisation und die Aufgaben Ihres Pflegedienstes. Dies sind unter anderem:
- Organisation:
- Ihr Pflegedienst muss die Versorgung eines wechselnden Kreises von Pflegebedürftigen in Ihrem Einsatzgebiet gewährleisten.
- Entsprechend dem individuellen Pflegebedarf müssen Sie Pflegeleistungen bei Tag und Nacht - einschließlich an Sonn- und Feiertagen - erbringen können.
- Ihr Pflegedienst muss über eigene Geschäftsräume verfügen und ständig erreichbar sein. Privatwohnungen sind in aller Regel zur Errichtung eines Pflegedienstes nicht geeignet.
- Sie müssen ein Pflegeteam von mindestens vier Mitarbeitenden beschäftigen.
- Außerdem müssen Sie eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen.
- Leistungsangebot:
Ihr Leistungsangebot müssen Sie den Vertragsabteilungen der Pflegekassen zur Abstimmung und Genehmigung schriftlich vorlegen. Dabei sollten Sie der Pflegekasse die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:- Ihr vorgehaltenes Leistungsangebot
- die Art und Weise der Leistungserbringung
- Ihr Pflegekonzept
- die personelle Ausstattung Ihres Pflegedienstes
- die Verfügbarkeit beziehungsweise Erreichbarkeit Ihres Pflegedienstes
- Art und Form der Zusammenarbeit mit anderen Diensten
- Ihre Wahrnehmung von Beratungsfunktionen
- Ihre Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Organisation: