Voraussetzungen für die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes sind:
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung muss der verlangten Qualität entsprechen. Diese ist im PflegeVG und in den rahmenvertraglichen Vereinbarungen festgelegt.
- Ihr Pflegedienst muss wirtschaftlich arbeiten.
- Ihr Pflegedienst muss unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen, für die folgende Voraussetzungen gelten:
- Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung als Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin, Altenpfleger, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, soweit die Leistungen des Pflegedienstes für pflegebedürftige behinderte Menschen erbracht werden.
- innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre hauptberufliche Ausübung eines der vorgenannten Berufe
- Erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden. Bei Neuzulassung ist grundsätzlich die Weiterbildungsmaßnahme nachzuweisen.
- Sie müssen sicherstellen, dass die verantwortliche Pflegefachkraft bei Ausfall (z.B. Krankheit, Urlaub) durch eine entsprechende Pflegefachkraft vertreten wird. Neben Pflegefachkräften kann Ihr Pflegedienst weitere geeignete Mitarbeitende beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
- Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter
- staatlich anerkannte Familienpflegerinnen und Familienpfleger
- Haus- und Familienpflegehelferinnen und Haus- und Familienpflegehelfer
- Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter
- Der Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen bestimmt weitere Anforderungen für die Organisation und die Aufgaben Ihres Pflegedienstes. Dies sind unter anderem:
- Organisation:
- Ihr Pflegedienst muss die Versorgung eines wechselnden Kreises von Pflegebedürftigen in Ihrem Einsatzgebiet gewährleisten.
- Entsprechend dem individuellen Pflegebedarf müssen Sie Pflegeleistungen bei Tag und Nacht - einschließlich an Sonn- und Feiertagen - erbringen können.
- Ihr Pflegedienst muss über eigene Geschäftsräume verfügen und ständig erreichbar sein. Privatwohnungen sind in aller Regel zur Errichtung eines Pflegedienstes nicht geeignet.
- Sie müssen ein Pflegeteam von mindestens vier Mitarbeitenden beschäftigen.
- Außerdem müssen Sie eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen.
- Leistungsangebot:
Ihr Leistungsangebot müssen Sie den Vertragsabteilungen der Pflegekassen zur Abstimmung und Genehmigung schriftlich vorlegen. Dabei sollten Sie der Pflegekasse die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:- Ihr vorgehaltenes Leistungsangebot
- die Art und Weise der Leistungserbringung
- Ihr Pflegekonzept
- die personelle Ausstattung Ihres Pflegedienstes
- die Verfügbarkeit beziehungsweise Erreichbarkeit Ihres Pflegedienstes
- Art und Form der Zusammenarbeit mit anderen Diensten
- Ihre Wahrnehmung von Beratungsfunktionen
- Ihre Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Organisation: