Für Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis gelten folgende Pflichten:
- Informationspflichten
- Beim ersten Geschäftskontakt müssen Sie gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden bestimmte Angaben machen. Pflichtinformationen sind z.B.
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- ob Sie bestimmte Versicherungen vertreten (Versicherungsvertretung), oder
- ob Sie Versicherungen vermitteln (Maklertätigkeit), oder
- ob Sie über Versicherungen beraten (Versicherungsberatung)
- Bestimmte Informationen müssen Sie an die zuständige IHK übermitteln (z.B. Änderung der im Vermittlerregister gespeicherten Daten).
- Beim ersten Geschäftskontakt müssen Sie gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden bestimmte Angaben machen. Pflichtinformationen sind z.B.
- Dokumentationspflichten