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Für Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis gelten folgende Pflichten:

  • Informationspflichten
    • Beim ersten Geschäftskontakt müssen Sie gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden bestimmte Angaben machen. Pflichtinformationen sind z.B.
      • Ihr Name und Ihre Anschrift,
      • ob Sie bestimmte Versicherungen vertreten (Versicherungsvertretung), oder
      • ob Sie Versicherungen vermitteln (Maklertätigkeit), oder
      • ob Sie über Versicherungen beraten (Versicherungsberatung)
    • Bestimmte Informationen müssen Sie an die zuständige IHK übermitteln (z.B. Änderung der im Vermittlerregister gespeicherten Daten).
  • Dokumentationspflichten