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  • Bei Ihnen liegt Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vor. Bei Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beziehungsweise digitale Pflegeanwendungen bestehen. Außerdem können - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu EUR 125,00 monatlich gewährt werden.
  • Leistungen der Pflegeversicherung
    • stehen Ihnen nicht zu oder
    • stehen Ihnen zu, sie reichen aber nicht aus.
  • Ihr einzusetzendes Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken. Auch das Einkommen und Vermögen von nicht getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern ist zu berücksichtigen.
  • Vermögen ist bis auf wenige Ausnahmen einzusetzen. Nicht zu berücksichtigen ist beispielsweise Geldvermögen in Höhe von bis zu EUR 10.000 bei Alleinstehenden und insgesamt EUR 20.000 bei Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern.