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Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit.
    Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
    Derzeit gilt eine Mindestdeckungssumme von
    • 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall und
    • 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
    • Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung