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Voraussetzungen für die Befreiung von der Erlaubnispflicht sind:

  • Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen.
    Beispiel: Eine Autohändlerin oder ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen.
  • Sie üben Ihre Tätigkeit aus
    • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
    • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.
  • Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über
    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
    • Ihre Qualifikation und
    • Ihre geordneten Vermögensverhältnisse.