Voraussetzungen für die Befreiung von der Erlaubnispflicht sind:
- Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen.
Beispiel: Eine Autohändlerin oder ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen. - Sie üben Ihre Tätigkeit aus
- im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
- im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.
- Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
- Ihre Qualifikation und
- Ihre geordneten Vermögensverhältnisse.