- Reisepass oder Personalausweis der antragstellenden Person
- Nachweise der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
- Eigenkapitalnachweis beziehungsweise ein durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditunternehmen unterschriebenes Vermögensverzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
- Gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag mit Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Nachweis der Zuverlässigkeit der antragstellenden Personoder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person:
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopien der Fahrzeugscheine, aus denen hervorgeht, dass die Krankentransportwagen als solche anerkannt sind;
- Nachweise der Hauptuntersuchung der Krankentransportwagen;
- Nachweis über die ordnungsgemäße Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Personen (zum Beispiel Dienstplan, Bescheinigung durch den Bereichsausschuss diese können Sie bis spätestens vier Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme vorlegen);
- Nachweis ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse (zum Beispiel durch Vorlage eines Hygieneplans)
- möglicherweise Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern (diese können Sie auch nachreichen).
- Teilnahmevereinbarung zur Nutzung des Digitalfunks BOS im Rettungsdienst (Krankentransport).
Wenn Sie die Genehmigung zum ersten Mal beantragen zusätzlich: Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person:
- Nachweis einer dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, oder Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Nachweis der Prüfung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder Nachweis einer mindestens dreijährigen aktiven Tätigkeit im Rettungsdienst.
Die fachliche Eignung wird bei den Leistungsträgern, mit denen das Innenministerium auf Landesebene Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung geschlossen hat, grundsätzlich als gegeben angesehen.
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.