Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- persönliche Zuverlässigkeit
 Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:- Verbrechen
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Urkundenfälschung
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
 
- geordnete Vermögensverhältnisse, das bedeutet, - es läuft kein Insolvenzverfahren gegen Sie und
- Sie sind nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
 
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
 Mindestversicherungssumme:- 1.230.000 Euro pro Versicherungsfall und
- 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle
 
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch: - Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung
 
Tipp: Welche Ausbildungsabschlüsse einer Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und welche Zeiten der Berufserfahrung Sie möglicherweise nachweisen müssen, können Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern nachlesen.
